Die Entstehung der Bauart »Tatra«
Bis in die Mitte der zwanziger Jahre war in Europa
das klassische Konstruktionsprinzip zweiachsiger
Zweirichtungs-Straßenbahntriebwagen dominierend. An diese Triebwagen
konnten ein bis zwei Beiwagen angehängt werden. Große Konkurrenz bekam
die Straßenbahn in diesen Jahren durch Personenkraftwagen, Lastwagen
und Busse, die den Straßenverkehr immer mehr zu beherrschen begannen.
Dieser Umstand zwang Erbauer und Betreiber von Straßenbahnen,
Möglichkeiten für die Modernisierung der Fahrzeuge zu finden.
Nach und nach entstand eine ganze Reihe mehr oder
wenig glücklicher Entwürfe für Straßenbahnwagen neuer Bauweise. Zum
Einsatz kamen Einrichtungsfahrzeuge oder Zweirichtungszüge mit
Triebwagen an beiden Zugenden. Des weiteren entstanden auch Gelenk-
und Doppelstockwagen. Diese Entwicklungen wurden durch den Zweiten
Weltkrieg gestoppt, ohne dass sich die entstandenen Konstruktionen
durchsetzen konnten.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges hatten die
Erzeuger von Straßenbahnfahrzeugen in Europa zwei Möglichkeiten:
entweder an den vom Krieg unterbrochenen Entwicklungen
weiterzuarbeiten oder aber mit Hilfe von Lizenzen qualitativ wieder
zur Weltspitze aufzuschließen, die damals von amerikanischen
Produzenten gehalten wurde.
In den Vereinigten Staaten hatte sich ein 1934
entwickelter Wagentyp durchgesetzt, der unter der Abkürzung PCC
(President's Conference Commitee Car) bekannt wurde. Diese Triebwagen,
die in den USA bis 1951 in einer Stückzahl von 5000 Einheiten gebaut
wurden, zeichneten sich durch einige bislang unbekannte
Konstruktionsmerkmale aus:
- Aerodynamischer Ganzstahlkasten auf zwei zweiachsigen
Drehgestellen mit stufenlosem Innenraum und mit breiten Türen für
raschen Fahrgastwechsel
- Fast konsequente Einrichtungskonzeption der Wagen
- Fahrgastfluss im Wagen und fester Schaffnerstand
- Elektrische Ausrüstung mit Fußsteuerung, Anfahren und Bremsen mit
maximal 1,5 m/sec²
- Große Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h
Die Wagen waren nicht für Beiwagenbetrieb geeignet,
es bestand aber die Möglichkeit, aus zwei bis drei Wagen eine Einheit
zu bilden.
Die Straßenbahnbetriebe in der ČSSR, vor allem
in Praha, und der größte Straßenbahnwagen-Hersteller, Tatra Praha,
Werk Smichov, entschlossen sich nach einem Vergleich der neuesten
Konstruktionen von Straßenbahnen in Deutschland, der Schweiz und den
USA für den Kauf von Lizenzen für die PCC-Wagen.
An der Herstellung der ersten Type unter der
Bezeichnung T I (erst später T1) beteiligte sich neben dem Werk
Smichov auch die Firma ČKD Praha, welche die elektrische
Ausrüstung entwickelte. Der erste Prototyp des Wagens TI war Ende des
Jahres 1951 fertig gestellt. Danach wurde die Serienproduktion
aufgenommen. Beide Firmen wurden, nachdem in den Jahren 1952 bis 1988
mehr als 15000 Wagen vom System PCC mit klassischer elektrischer
Ausrüstung mit Widerständen hergestellt wurden, die größten Erzeuger
von Straßenbahnwagen der Welt.
Mit den Wagentypen T4/B4 endete die Produktion von
Straßenbahnwagen, die sich vom PCC-System ableiten.
Die letzten Wagen dieser Konzeption, es handelt
sich um den Typ T3SUCS, wurden noch 1989 nach Bratislava (7835 -
7846), Brno (1635 - 1656), Košice (415 - 424) und Praha (7252 -
7292) geliefert. Insgesamt wurden 911 Stück T3SUCS in die ČSSR
geliefert.
Die zweite Generation der Bauart »Tatra«
Anfang der siebziger Jahre entstanden Prototypen
von Straßenbahnwagen, die sich im Wagenkasten grundsätzlich von den
bisherigen Typen unterschieden. Diese Fahrzeuge erhielten bereits eine
Thyristorsteuerung. Typisch für die Situation in der ČSSR war,
daß diese Wagen hier erst ab 1989 eingesetzt wurden, obwohl für den
Export die Produktion bereits 1976 anlief.
Gleichzeitig mit den Wagen der neuen Generation
wurde auch ein neues System für die Bezeichnung der einzelnen Typen
eingeführt.
Die Bezeichnung ist vierteilig:
- Buchstabe:
T Triebwagen
B Beiwagen
K Gelenkwagen
- Nummer: Laufende Typenzahl
- Buchstabe:
A Einrichtungswagen mit 6700 mm Drehzapfenabstand
B Einrichtungswagen mit 7500 mm Drehzapfenabstand
C Zweirichtungswagen mit 6700 mm Drehzapfenabstand
D Zweirichtungswagen mit 7500 mm Drehzapfenabstand
- Nummer:
2 Wagenkastenbreite 2,2 m
5 Wagenkastenbreite 2,5 m
6 Wagenkastenbreite 2,6 m
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